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Pflegeversicherung

Seit 1995 zahlt jeder sozialversicherungspflichtige Bürger in die gesetzliche Pflegeversicherung ein und wähnt sich seither in Sicherheit, später einmal rundum versorgt zu werden. Dabei bleibt gerade bei einer späteren Heimunterbringung oft eine finanzielle Deckungslücke offen, die je nach Pflegegrad einen bis zu vierstelligen Betrag pro Monat ausmachen kann.

Selbst wer im Alter auf Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst zurückgreifen will, zahlt nicht wesentlich weniger.

Aus diesem Grund ist eine private zusätzliche Pflegeversicherung absolut empfehlenswert. Vor allem dann, wenn Sie Kinder haben: Denn sofern Sie sich nicht von Ihrem Nachwuchs pflegen lassen wollen, müssten die Kinder später für die Kosten Ihrer Pflegebedürftigkeit aufkommen - falls es finanziell zumutbar ist und Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.

Deutsche Förderpflege

Jetzt an später denken: Private Pflegezusatzversicherung - staatlich gefördert

Mit dem sogenannten "Pflege-Bahr" wird die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt. Für die freiwillige Zusatzversicherung gewährt der Staat sogar eine finanzielle Förderung.

Wer im Alter zum Pflegefall wird, kann den finanziellen Betreuungsaufwand in den seltensten Fällen komplett alleine schultern. Schon heute übersteigen die Kosten der Pflege die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Aus diesem Grund lohnt sich eine zusätzliche private Pflegezusatzversorgung wie der "Pflege-Bahr" (benannt nach dem Bundesgesundheitsminister). Dabei handelt es sich um eine kapitalgedeckte und staatlich geförderte Pflegezusatzversorgung, die sowohl gesetzlich wie auch privat Krankenversicherte abschließen können. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich ausschließlich nach dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss und ist abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang.

Um die staatliche Förderung in Form einer Zulage von 60 Euro pro Jahr (5 Euro pro Monat) zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden

Sind alle Kriterien erfüllt, kümmern wir uns bei Vertragsabschluss um die Beantragung der Zulage. Sie wird dann jährlich nach Ablauf des Versicherungsjahres in den Vertrag gezahlt.

Im Gegensatz zu anderen Versicherungen darf bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung kein Antragsteller aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden. Bis auf eine Einschränkung: Der Antragsteller muss volljährig und nicht bereits pflegebedürftig sein. Darüber hinaus sind Risikozuschläge unzulässig.

Laut Gesetz müssen zwischen Vertragsbeginn und der Gewährung erstmaliger Leistungen fünf Jahre liegen. Es sei denn, die Vertragsparteien haben sich auf eine kürzere Wartezeit geeinigt. Auch für Kinder können Eltern eine Pflegezusatzversicherung abschließen, jedoch wird die staatliche Zulage erst ab dem 18. Lebensjahr gewährt.

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